Immobilie schützen - Immobiliengarantie.de

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Der Kauf einer Immobilie ist für viele Menschen die mit Abstand größte Anschaffung im Leben. Wohl durchdacht und über Monate oder Jahre geplant, verwirklichen sich zahlreiche Haushalte den Traum von den eigenen vier Wänden.
Dort wird gelacht, geweint, getanzt, gefeiert und vieles mehr- die eigenen 4 Wände sind die Burg, die einen schützt.
Wie ernüchternd muss es sein, wenn im Zuge der Immobilienfinanzierung ein Großteil der Ersparnisse und des monatlichen Einkommens investiert werden und im Nachgang versteckte oder neue Schäden auftreten. Dabei muss es sich nicht um vorsätzlich verschwiegene Mängel handeln, sondern um Schäden, die im Vorfeld nicht offensichtlich sind oder plötzlich auftreten können.
Wäre es da nicht beruhigend, wenn diese „Überraschungen“ über eine spezielle Versicherung abgesichert wären und ein solcher Schaden nicht zu einem finanziellen Engpass führen würde?
Genau dieser Problematik haben wir uns angenommen: Mit der Immobiliengarantie.de von Partner Office können Sie sich auf das wesentliche konzentrieren – das Leben!
Überzeugen Sie sich selbst, welche Bauteile und Zeiträume Sie über unser innovatives Produkt absichern können.

Sicherheit!
Keine bösen Überraschungen
Der Schutz der Immobilie - Immobiliengarantie.de
Die Immobiliengarantie ist die beste Wahl, um Risiken beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie zu vermeiden.
- Mit einer Absicherung gegen verdeckte Schäden und vorzeitige Defekte sind Sie auf der sicheren Seite.
- Bis zu 3 Jahre Garantie auf Ihr neues Eigenheim
- Übernimmt die Reparaturkosten oder einen Ersatz zum Neuwert
- Geringer Selbstbehalt
- Abschluss der Garantie ist ohne Risiko, da er erst nach dem Notartermin erfolgt.
- Steigert die Attraktivität Ihrer Immobilie auf dem Markt
- Schutz vor Auseinandersetzungen mit dem neuen Eigentümer nach dem Verkauf
- Einzigartiges Verkaufsargument
- Zusage der Garantie erfolgt, da sie erst nach dem Notartermin abgeschlossen wird.







Ihre Immobilie ist Ihnen sehr wichtig. Daher ist es ratsam, im Falle eines Schadenfalls nicht alleine dazustehen.
Partner
deutschlandweit vor Ort
Kunden
deutschlandweit gewonnen
Wir unterstützen seit 25 Jahren Menschen bei ihren Fragen rund um Finanzen, Finanzierungen und Absicherung
Die Tarife
Finden Sie einfach und schnell den für Sie passenden Tarif und gewinnen so ein Stück Sicherheit vor Mängeln beim Immobilienkauf.
- Laufzeit 12 Monate
- Selbstbeteiligung 500 EUR
- Versicherungssumme 10% des Kaufpreises
- Technologiefortschritt mitversichert
- Preissteigerungen
- Kein Gutachten erforderlich
- Gewerbeanteil bis 25%
- Muss ständig bewohnt sein!
- Kein Denkmalschutz
- Laufzeit 24 Monate
- Selbstbeteiligung 1000 EUR
- Versicherungssumme 10% des Kaufpreises
- Technologiefortschritt mitversichert
- Preissteigerungen
- Kein Gutachten erforderlich
- Gewerbeanteil bis 25%
- Muss ständig bewohnt sein!
- Kein Denkmalschutz
- Laufzeit 36 Monate
- Selbstbeteiligung 2000 EUR
- Versicherungssumme 10% des Kaufpreises
- Technologiefortschritt mitversichert
- Preissteigerungen
- Kein Gutachten erforderlich
- Gewerbeanteil bis 25%
- Muss ständig bewohnt sein!
- Kein Denkmalschutz
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Häufig gestellte Fragen
Immobiliengarantie.de ist die ideale Versicherung für alle, die ihre Immobilie gegen finanzielle Risiken bis zu 3 Jahre nach einem Kauf absichern möchten. Mit unserer Versicherung sind Sie auf der sicheren Seite, denn wir übernehmen die Kosten verdeckter Schäden und neu auftretender Mängel, die beim Immobilienerwerb nicht ersichtlich waren. Mit uns finden Sie die perfekte Absicherung für Ihr Zuhause.
Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen. Ein möglicher Gewerbeanteil darf 25% nicht übersteigen.
Es gibt kein Höchstalter für Immobilien. Es gibt ledeglich ein Maximalalter für einzelne Baugruppen. Siehe Leistungsübersicht.
Eine Immobiliengarantie ist für Immobilienbesitzer und -käufer geeignet, die auf der Suche nach einer zusätzlichen Sicherheit sind. Die Garantie bietet Schutz vor finanziellen Verlusten, die durch versteckte Mängel an der Immobilie entstehen können und ist damit besonders nützlich beim Kauf älterer Immobilien.
Um eine Immobiliengarantie zu beantragen, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:
- Sie müssen Eigentümer, Verkäufer oder Makler der Immobilie sein.
- Bei der Immobilie handelt es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus mit maximal 25% Gewerbeanteil oder eine Eigentumswohnung
Grundsätzlich können Sie eine Immobilien-Garantie-Versicherung unabhängig davon, ob Sie der Käufer, Verkäufer oder Makler sind, abschließen. Wenn Sie jedoch nicht der Eigentümer der Immobilie sind, sollten/müssen Sie die Erlaubnis des Eigentümers einholen, bevor Sie eine Police abschließen können.
Die genaue Leistungsübersicht können sie der HIER beigefügten PDF Datei entnehmen.
Eine detaillierte Leistungsübersicht finden Sie hier.
Sie möchten sich selbt ein Bild über die genauen Leistungen machen?
Hier können Sie die Versicherungsbedingungen downloaden.
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- Armaturen
- Whirlpools
- Einbauküchen
- Bodenbeläge aus Textil
- Solarthermie- / Photovoltaikanlagen (Wechselrichter)
- Klimaanlage
- eingebaute übernommene Haushaltsgeräte (Backöfen, Dampfgarer, Kochfelder, Geschirrspüler, Wäschetrockner, Waschmaschinen)
- Alarmanlagen
- Flachdächer (Kunststoff- und Bitumenbahnen)
- Dachrinnen aus Stahl (verzinkt)
- Holzfenster
- Solarthermie- / Photovoltaikanlagen (sofern kein Wechselrichter)
- Enthärtungsanlagen
- Schmutzwasserpumpen
- Reetdächer
- Fassadenputze
- Markisengestelle
- Treppen aus Weichholz
- Heizungsanlagen (Gas-, Öl-, Pellet-, Brennstoffzellen-, Elektroheizung, Blockheizkraftwerk)
- Wärmepumpen
- Sanitärobjekte (Waschbecken, Waschtische, Badewanne, Duschtasse, Stand-WC mit Spülkasten, Hänge-WC)
- Klingelanlagen
- Dachrinnen aus Zinkblech
- Fensterbänke
- Fensterläden
- Außentüren
- Rollläden
- Estrich
- Plattenbeläge in Mörtel (Naturstein, Keramik)
- Bodenbeläge aus Weichholz
- Bodenbeläge aus Kunststoff
- Lüftungsanlagen
- Heizkörper / Radiatoren
- Dämmungen aus (Polystyrol, Polyurethan, Polyisocyanurat, Phenolharz, Polyethylen, Holzfaser, Holzwolle, Kokosfaser, Hanffaser, Flachsfaser, Kapok, Kork, Rohrkolben, Schilfrohr, Seegras, Wiesengras, Mineralwolle, Glaswolle, Hochtemperaturwolle, Neopren-Kautschuk, EPDM, Bimsstein, Blähton, Blähglimmer, Blähperlite, Kalziumsilikat-Platten, geschäumtes Glas, Aerogel-Platten, Aerogel-Vliese, Schafwolle, Zellulose)
- Fassadenverkleidungen
- Kunststoff- und Metallfenster
- Rohbau aus Holz
- Ziegeldächer, Schieferdächer, Metalldächer
- Dachrinnen aus Kupferblech
- Innentüren
- Leichtbauwände inklusive Unterkonstruktion
- Bodenbeläge aus Hartholz
- Wandbeläge aus Keramik
- Rohre der der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen)
- Rohre der Warmwasser- oder Dampfheizung, Klima-, Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen
- Rohre von Lüftungsanlagen
- Elektroninstallationen (Leitungen, Verteilung, Anschlüsse)
- Treppen aus Hartholz, Stein, Metall
- Rohbau aus Beton / Ziegel / Kalksandstein / Porenbetonstein / Bimsstein
- Dachstühle aus Holz oder Stahl
- Mängel und Schäden durch Mängel, die dem Käufer bei Kauf bekannt waren oder im Rahmen einer Besichtigung der Immobilie inklusive aller Räumlichkeiten klar erkennbar waren bzw. gewesen wären und vom Käufer hätten erkannt werden müssen.
- Schäden durch Asbest
- Schäden, die im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung/Hausratversicherung (versicherte Gefahren: Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl), einer Glasversicherung oder einer Elementarversicherung, gemäß GDV Wohngebäude/Hausrat Musterbedingungen VGB 2016/VHB 2016, GDV Glasversicherung Musterbedingungen AGIB 2016, und GDV Elementarversicherung Musterbedingungen BWE 2010 hätten versichert werden können, oder, die durch eine bestehende Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung, Glasversicherung oder Elementarversicherung des versicherten Objektes im Rahmen des Bedingungswerkes gedeckt sind.
- Rohrbruchschäden an Ableitungsrohren und deren Folgeschäden inkl. Muffenversatz
- durch unsachgemässen Gebrauch oder unsachgemäße Reparaturen nach Versicherungsbeginn
- wegen Nichtgebrauch entstandene Schäden
- Kosten für Wartungen
- Schäden durch Rechtsmängel
- Schäden durch Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkrieg, innere Unruhen, Streik, Aussperrung,Beschlagnahme oder sonstige Eingriffe oder Kernenergie verursacht worden sind;
- Schäden durch bauliche Maßnahmen
- Schäden durch Vorsatz
- Schäden für die ein Dritter als Hersteller, Lieferant, Reparateur oder Wartungsverantwortlicher einzustehen hat
- normale Gebrauchsspuren (Abnutzung)
- Schäden durch Ungeziefer / Tiere
- Schäden durch Erdbeeben, Hochwasser, Überschwemmung, Rückstau, Grundwasser und Sturmflut
- Schäden durch böswillige Beschädigungen
- Schrammen, Kratzer (inkl. Schönheitsfehler)